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   FG Niedersachsen, 27.10.2009 - 2 K 429/08   

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https://dejure.org/2009,20823
FG Niedersachsen, 27.10.2009 - 2 K 429/08 (https://dejure.org/2009,20823)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2009 - 2 K 429/08 (https://dejure.org/2009,20823)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 2 K 429/08 (https://dejure.org/2009,20823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Berücksichtigung von Beiträgen zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung der Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Kindergeld: Berücksichtigung der Beiträge des Kindes zur VBL

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Berücksichtigung der Beiträge des Kindes zur VBL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2009 - 2 K 429/08
    Hinsichtlich der Bestimmung dieser Einkünfte und Bezüge hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) entschieden, dass die Einkünfte des Kindes, soweit sie als Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber abgeführt werden und deshalb nicht in den Verfügungsbereich des auszubildenden Kindes gelangen, keine Minderung der Unterhaltslasten und somit auch keine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern bewirken können.
  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 K 1831/09

    Minderung der Kindeseinkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG um die Beiträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2009 - 2 K 429/08
    22 Aufgrund dieses Charakters als Pflichtversicherung ist es gerechtfertigt, die Beiträge zur VBL bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen ( so auch Urteile des Nds. FG vom 24.08.2006, 6 K 278/06, EFG 2006, 1768; FG Baden-Württemberg vom 30.07.2009, 13 K 1831/09, StE 2009, 615; FG Köln vom 28.08.2009, 5 K 1568/07).
  • FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 6 K 278/06

    Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung bei Berechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2009 - 2 K 429/08
    22 Aufgrund dieses Charakters als Pflichtversicherung ist es gerechtfertigt, die Beiträge zur VBL bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen ( so auch Urteile des Nds. FG vom 24.08.2006, 6 K 278/06, EFG 2006, 1768; FG Baden-Württemberg vom 30.07.2009, 13 K 1831/09, StE 2009, 615; FG Köln vom 28.08.2009, 5 K 1568/07).
  • FG Köln, 28.08.2009 - 5 K 1568/07

    Abzug des Arbeitnehmeranteils von Pflichtbeiträgen zur Versorgungsanstalt des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2009 - 2 K 429/08
    22 Aufgrund dieses Charakters als Pflichtversicherung ist es gerechtfertigt, die Beiträge zur VBL bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen ( so auch Urteile des Nds. FG vom 24.08.2006, 6 K 278/06, EFG 2006, 1768; FG Baden-Württemberg vom 30.07.2009, 13 K 1831/09, StE 2009, 615; FG Köln vom 28.08.2009, 5 K 1568/07).
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